Hygienebeauftragte/r der Pflege

Mit der "Brandenburgischen Pflegehygieneverordnung" vom 30.09.2024 werden die Anforderungen an Hygienebeauftragte in den Pflegeunternehmen geregelt. Neben der regelmäßigen Beratung durch eine "Hygienefachkraft" setzen die Einrichtungen gem. §4 "hygienebeauftragte Pflegefachkräfte" ein, die über eine mindestens zweijährige Berufspraxis verfügen und an einer Fortbildung über 40 Stunden erfolgreich teilgenommen haben. Entsprechend ihrer Aufgabenstellung spielen diese eine entscheidende Rolle bei der Sicherstellung von Infektionsprävention und Hygienestandards in den Pflegeeinrichtungen. Diese Fortbildung vermittelt fundiertes Fachwissen, praktische Handlungskompetenzen und die rechtlichen Grundlagen, um die vorgeschriebenen Aufgaben fachgerecht und verantwortungsvoll wahrzunehmen.
  1. Grundlagen der Hygiene
  2. Rechtliche Grundlagen
  3. Infektionsprävention und Hygienemanagement
  4. Spezielle Hygienebereiche in der Pflege
  5. Organisation und Aufgaben der "hygienebeauftragten Pflegefachkräfte"
  6. Ausbruchsmanagement
  7. Kommunikation und Schulungskompetenz
  8. Praxisreflexion und Fallübungen
40 Stunden
mittwochs/ donnerstags - jeweils 9.00 Uhr - 16.00 Uhr


Übergabe eines Zertifikates nach regelmäßiger und erfolgreicher Teilnahme

Herr Daniel Spahr, Eisenhüttenstadt
18./19.03.2026; 25./26.03.2026; 01.04.2026
03044 Cottbus, Ewald-Haase-Str. 13
480,00 EUR zzgl. gesetzl. gültige MwSt.



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